Feuerbrand

Obst- u. einige Wild- u. Ziergehölze sind akut gefährdet. Hauptüberträger ist das heimische Wildgehölz „Weißdorn“. Befallen werden auch Birnen, Quitten, Cotoneaster, Feuerdorn sowie Apfelbäume, Rotdorn, Eberesche, Felsenbirne, Mispel und Stranvaesie. Zur Bekämpfung dieser hoch infektiösen Krankheit sind neben den Kommunen und Gartenbesitzern auch die Behörden und Institutionen gefordert, die Grünflächen betreuen. Erforderlich ist bei Neuanpflanzungen auf hoch anfällige Wirtspflanzen wie Cotoneaster, Feuerdorn und vor allem Weißdorn zu verzichten. Auch die Entfernung von Weißdorn bei Schnitt- und Pflegemaßnahmen an Gehölzständen wird dringend empfohlen. Eine regelmäßige Kontrolle der Wirtspflanzen von Mitte Mai bis Mitte Oktober ist unbedingt erforderlich. Erkennungsmerkmale für den Befall sind plötzliches Welken u. Verdorren einzelner Triebe, Zweige, Äste oder Blütenteile. Ein möglicher Befall oder auch Verdachtsfälle sollten der Kommune, dem OGV oder den Kreisfachberatern in den Landratsämtern gemeldet werden. Stark befallenes Pflanzenmaterial (Bäume u. Sträucher) müssen gefällt und verbrannt werden. Leichter befallene Gehölze sind gut auszuschneiden (ca. 70 cm ins gesunde Holz zurückschneiden), das Schnittgut ist zu verbrennen. Befallenes Schnittgut darf ausnahmsweise im Freien verbrannt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung , dass der Feuerbrand von der Kreisfachberatung – zu erreichen über das Landratsamt – bestätigt wurde. Eine vorherige telefonische Information der Polizei und Stadtverwaltung ist angebracht, um unnötige Probleme zu vermeiden.

Bei Rückfragen können Sie sich auch an die Fachberater (Frau Kerl oder Herrn Fleischmann) in unserem Verein wenden.